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LkSG vs. EU-Lieferkettengesetz: Was auf Unternehmen zukommen könnte

20. Februar 2024
Mai Nguyen Consultant Connect on Linkedin
Fabio Knust Communication Manager Connect on Linkedin

Jahrelang wurde die EU-Lieferkettenrichtlinie (CS3D) ausgehandelt, jetzt blockiert die FDP: Deutschland wird sich enthalten. Auch Italien hat Bedenken. Die Richtlinie geht noch mal in die Verhandlung. Warum eigentlich?

Der gute Zweck

In erster Linie will die EU verhindern, dass Unternehmen von Menschenrechtsverletzungen in ihrer Lieferkette profitieren. Das kennen wir schon: Vorbild war das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das bereits gilt. Zusätzlich wird das 1,5-Grad-Ziel des Pariser Abkommens mit einbezogen.

Mit der CS3D gelten dann einheitliche Spielregeln in der EU. Eine gute Sache, oder nicht?

Unterschiede im Überblick

Schauen wir uns mal als groben Überblick ein paar Unterschiede zum LkSG an:

🎯 Mehr betroffene Unternehmen:
LkSG: Gilt ab 1.000 beschäftigten Arbeitnehmern.
CS3D: Gilt ab 500 Mitarbeitern und weltweit 150 Mio. Euro Jahresumsatz. In "High-Impact-Sektoren" wie Textil, Landwirtschaft und Fischerei, Lebensmittelherstellung, Mineralöl oder Bergbau reichen schon 250+ Beschäftigte ab einem Umsatz von 40 Mio Euro.

⛓️ Lieferkette vs. Aktivitätskette:
LkSG: Beschränkt sich im Kern auf die mittelbaren Zulieferer.
CS3D: Berücksichtigt die Tätigkeiten der vorgelagerten und nachgelagerten Geschäftspartner. Die Sorgfaltspflichten beziehen sich auf die eigene Geschäftstätigkeit, Tochtergesellschaften, direkte Lieferanten, indirekte Lieferanten, die Nutzung und Entsorgung des Produkts. Eine deutliche Ausweitung.

☝️ Beschwerdeverfahren
Beschwerdeverfahren offen für alle Personen, die von einer Verletzung betroffen sein können. Bei der CS3D aber für die gesamte Aktivitätskette, auch stellvertretend durch Gewerkschaften oder zivilgesellschaftliche Organisationen. Klagewelle wäre möglich.

📜 Größerer Geltungsbereich
Das CS3D erweitert die zu schützenden menschenrechtlichen und umweltrechtlichen Rechtsbereiche. Große Unternehmen müssen einen Klimaplan aufstellen und dies bei der variablen Vergütung der Unternehmensleitung berücksichtigen.

👨‍⚖️ Sanktionsregime:
LkSG: Setzt auf "public enforcement" durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Bußgeldhöhe: max. 2 % des Jahresumsatzes.
CS3D: Erhöht die Geldbußen auf bis zu 5 % des weltweiten Umsatzes und setzt auf "Naming and Shaming". Außerdem sieht es eine zivilrechtliche Haftung bei Verstößen vor, denkbar auch bei Verstößen von Tochtergesellschaften oder Zulieferern.

Die Verschärfung mitdenken

Dazu kommen noch Vorgaben wie Wirksamkeitskontrollen, Überwachung sowie Neubewertung und Berichte alle 12 Monate. Insgesamt hat selbst Habeck Verständnis für die FDP-Blockade.

Wann ein möglicher Kompromiss-Entwurf in welcher Schärfe mit welchem Zeitplan verabschiedet wird, ist aktuell offen. Allerdings wird er aufgrund des politischen Handlungsdrucks wohl über das deutsche LkSG hinausgehen.

Deshalb: Achten Sie schon bei der Umsetzung des deutschen LkSG darauf, dass das Risikocontrolling in einigen Jahren auf erheblich umfangreichere Bereiche anzuwenden sein wird! Daher setzen wir bei unseren Kunden das Controlling skalierbar auf.

TLDR
  • Das LkSG gilt gegenwärtig für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern in Deutschland
  • Die EU-Lieferkettenrichtlinie soll den Geltungsbereich sowie die Vorgaben verschärfen
  • Da die qualifizierte Mehrheit im Europäischen Rat gefährdet ist, wird der aktuelle Entwurf erneut diskutiert
  • Nach der Verabschiedung kann von einer Verschärfung des LkSG ab 2028 ausgegangen werden, für die sich Unternehmen von Beginn an wappnen sollten

Mai Nguyen ist Sales Consultant von TriFinance Deutschland am Standort München. 

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